ESM?

Was ist der ESM?

Der im Mai 2010 beschlossene, temporäre Rettungsfond ESFS (Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität) soll bald durch einen neuen, dauerhaften Rettungsfond ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus) abgelöst werden.

Grob gesagt legen bei diesen Fonds (die "Rettungsschirme") gewisse EU-Länder (England z.B. nicht) zusammen in einen "Topf" (ob wie bei dem ESFS nur mit Bürgschaften, oder wie bei dem ESM mit zusätzlichem "echtem" Geld), um zum einen bei drohenden Staatspleiten aushelfen zu können ("Finanzspritzen") und zum anderen durch diese Versicherung Vertrauen zu schaffen ("Märkte beruhigen"). Wer nun was mit diesem Topf machen darf, wird zwischen den beteiligten EU-Ländern in dem ESM-Vertrag festgelegt, dessen Umsetzung im Juli 2011 beschlossen wurde.

Es existiert ein vorläufiger Entwurf dieses Vertrags (hier die deutsche Übersetzung), auf dessen Ratifizierung seitens der Politiker (insbesondere Merkel und Sarkozy) gedrängt wird.

Eckpunkte des Vertrags

  • Stammkapital
    • 700 Mrd  € (620 Mrd. Bürgschaften + 80 Mrd. € Bar) [ESM Vertrag: Artikel 8]
  • Entscheidungsorgane
    • Gouverneursrat (Finanzpolitiker) [ESM Vertrag: Artikel 5]
    • Direktorat (Fachmenschen) [ESM Vertrag: Artikel 6]

Gründe für den Vertrag

  • Staatsbankrott der Problemländer und damit das Auseinanderbrechen der EU durch Finanzspritzen verhindern [ESM Vertrag: Präambel (6)]
  • Vertrauen durch die Sicherheit der Rücklage schaffen, um…
    • …den Problemländern weiterhin günstige Kredite zu ermöglichen ("gute Ratings"), mit Hilfe derer sie die Krise überwinden, indem sie (durch geschickte Investition dieser Kredite) jährlich mehr Wachstum generieren, als Schulden durch Zinslast entsteht.
    • …Schwarmeffekte (z.B. Kapitalflucht oder negative Feedbackschleifen) zu verhindern, die sich überaus negativ auf die betroffenen Staaten und am Ende auch die EU auswirken können
  • Überwachungsmaßnahmen und Sanktionen institutionalisieren, die Sparmaßnahmen bei denjenigen EU-Staaten erzwingen ("Dem Faß einen Boden geben") sollen, die von den Finanzspritzen Gebrauch machen.

Mögliche Kritik an dem Vertrag

  • Weiche Volumengrenze: Der Gouverneursrat kann die Höhe des Stammkapitals erweitern [ESM Vertrag: Artikel 5, Absatz 6c]. Hierfür ist Einstimmigkeit notwendig (= jedes Land hat Vetorecht). Es müssen allerdings nur 2/3 aller Gouverneure anwesend sein [ESM Vertrag: Artikel 4, Absatz 2] und im Notfall (durch EU-Kommision und EZB ausgerufen) reichen 85% Zustimmung. [ESM Vertrag: Artikel 4, Absatz 4]

  • Ungewählte Gewalt: Mit dem Direktorat legt man Entscheidungsgewalt in die Hände von nicht demokratisch gewählten Personen, die z.B. mit einfacher Mehrheit darüber entscheiden können, wann Bürgschaften in Bar umzuwechseln sind – d.h. wann die EU-Länder mehr Geld einzahlen müssen. [ESM Vertrag: Artikel 9, Absatz 2]

  • Mögliche Befangenheit: In dem Direktorat könnten diejenigen Menschen sitzen, die diese Krise bewusst mit verursacht (und davon profitiert) haben, da diese mitunter die meisten Erfahrungen in diesen Bereichen haben (analog zu Asmussen). Ob diese Menschen im Sinne des Gemeinwohls, bzw. zum Wohle Europas handeln werden, ist zweifelhaft.

  • Institutionalisierte Intransparenz: Da die Versammlungen nicht öffentlich und sämtliche Dokumente (sowie sämtliche Räume, Gegenstände, usw.)  unverletzlich sein werden [ESM Vertrag: Artikel 32, Absatz 5 u. 6], kann das Insiderwissen, welches dort entsteht und ausgetauscht wird, den Direktoren (und Gouverneuren) einen besonderen Vorteil auf dem Finanzmarkt verschaffen. Der interessierten Öffentlichkeit ist es nicht möglich, einen Einblick darin bekommen, wie sie regiert wird.

  • Persönliche Vorteile: Sämtliche Direktoren genießen (neben den Gouverneuren) gerichtliche Immunität [ESM Vertrag: Artikel 35, Absatz 1] und deren Gehälter sind von Steuern befreit [ESM Vertrag: Artikel 4, Absatz 4].

  • Sparsames Wachstum: Sparmaßnahmen können sich negativ auf das Wachstum auswirken, welches in jedem Fall für die Überwindung der Krise als notwendig erachtet wird. Kürzungen im sozialen Bereich könnten dazu führen, dass mehr Menschen auf Schwarzarbeit angewiesen sind. Kürzungen im Bildungsbereich könnten längerfristig zu Fachpersonalmangel führen, da weniger Menschen sich Bildung leisten können.

  • Beteiligungsdefizit des Privatsektors: Der Privatsektor wird nur ungenügend beteiligt – eine solche Beteiligung wird (auch nur in der Präambel stehend, also nicht bindend) "in Ausnahmefällen [...] in Erwägung gezogen" [ESM Vertrag: Präambel (12)]

  • Rolle des IWF: ESM soll bei (im Grunde politischen) Entscheidungen eng mit dem IWF zusammenarbeiten [ESM Vertrag: Präambel (6)] Allerdings gewährt man dem IWF als Gläubiger Vorrang vor dem ESM [ESM Vertrag: Präambel (13)]

  • Verletzung von EU-Recht: Im europäischen "Verfassungsrecht" wurde einst festgelegt dass weder die EU, noch ein EU-Land für die Schulden eines anderen EU-Landes aufkommen soll (Nichtbeistandsklausel). Um den ESM zu ermöglichen, wird deshalb dieser grundsätzliche Vertrag einfach angepasst [ESM Vertrag: Präambel (2)].

  • Gefährdung der Souveränität: Zum einen durch die Überwachungsmechanismen und die damit verbundenen, angedrohten Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der Sparmaßnahmen, zum anderen durch die Zahlungsweisungen, denen die ESM-Länder bedingungslos Folge zu leisten haben, wird in die bisherige Souveränität der EU-Länder über ihren jeweiligen Landeshaushalt bedenklich weit hineingegriffen.

  • Tendenz der Zentralisierung: Mit dieser Institution – insbesondere wegen ihrer juristischen Form – schreitet die EU einen Schritt weiter in Richtung der intransparenten Zentralisierung von Entscheidungskompetenzen (hinsichtlich Souveränitätsverlust, Intransparenz, Immunität, usw.). Zumindest sollte in Krisenzeiten genau darauf geachtet werden, welche Hintertüren unter Umständen in Gesetzen verankert werden, die in Eilverfahren als für die Überwindung der Krise notwendig durchgesetzt werden.

  • Ausbleibender Paradigmenwechsel: Der Rettungsschirm bekämpft hauptsächlich nur kurzfristig die Symptome der Fehler des Finanzsystems. Eine langfristige, nachhaltige Lösung wird damit nicht angegangen – diese bleibt nach wie vor abhängig von dem Paradigma des notwendigen exponentiellen Wachstums.

Ausführliche Standpunkte

(Hauptsächliche Quellen für diesen Artikel)